

Im Rahmen der Globalisierung und der Verdichtung des Welthandels gewinnen Marken und das damit verknüpfte Markenrecht an Bedeutung. Die Europäische Union hat die Möglichkeit geschaffen, Gemeinschaftsmarken beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante eintragen zu lassen. Dieses Verfahren bietet einen Markenschutz für die gesamte EU.
Schon oft waren Streitigkeiten um die Inhaberschaft von Domainnamen in den Medien zu verfolgen. Die Berechtigung einen Domainnamen benutzen zu dürfen, kann durch das Namensrecht nach § 12 BGB oder durch eine Marke untermauert werden. Die unaufhaltsame Durchsetzung des Internets als Medium hat auf diese Weise zu einer weiteren Steigerung der Bedeutung des Markenrechts geführt. Besonders komplex sind in diesem Zusammenhang Streitigkeiten auf der Ebene der Firstleveldomains (zum Beispiel mit der Endung .com) mit Kontrahenten, die außerhalb der EU beheimatet sind. An dieser Stelle werden das Internationale Prozessrecht und das Internationale Privatrecht relevant.
In diesem Zusammenhang gibt es die Möglichkeit Schiedsverfahren durchzuführen. Sie können eine attraktive Alternative gegenüber der klassischen Gerichtsbarkeit sein. Die ICANN hat für Domainrechtsstreitigkeiten das UDRP-Verfahren entwickelt. Vor internationalen Schiedsgerichten können die Streitigkeiten verbindlich geklärt werden. Da diese Entscheidungen von den angeschlossenen Internet-Providern anerkannt werden, entstehen keine schwierigen Vollstreckungsprobleme.
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